Schlachtung von sogenannten Nutztieren - Tierschutzrelevante Probleme
Auch wenn es viele detaillierte gesetzliche Vorgaben dazu gibt, wie mit Tieren am Schlachtbetrieb umzugehen ist, kommt es immer wieder zu Übertretungen.
Warnung: Die folgenden Inhalte können für manche Personen verstörend sein.
Größere Schlachtbetriebe sind dazu verpflichtet einen Tierschutzbeauftragten und seine Vertreter zu ernennen (mehr Informationen dazu finden Sie hier)1. Die Tierschutzbeauftragten sind jedoch in der Regel beim Schlachtunternehmen direkt angestellt und passen sich meist über kurz oder lang an die dort vorherrschende „gängige Praxis“ und Unternehmenskultur an.
Laut EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) ist die häufigste Ursache für negative oder schmerzhafte Erfahrungen eines Tieres während des Transports zum und am Schlachtbetrieb der Umgang, den es durch den Menschen erlebt2. Fehlendes Wissen zu den jeweiligen Tierarten, zum Beispiel über das Fortbewegungsmuster und wie man Tiere möglichst stressfrei treiben kann, aber auch Übermüdung und Stress sind die Hauptgründe dafür, dass mit den Tieren nicht angemessen umgegangen wird.
Die Übertretungen können aktiv und bewusst gesetzt werden oder passiv durch Unwissenheit oder aufgrund der baulichen Situation und Ausstattung des Schlachtbetriebes entstehen. Eine Unterlassung und das Dulden von rechtswidrigem Verhalten führt ebenso zu Tierleid und wird auf Schlachtbetrieben ebenso häufig beobachtet3.
Aktive Tierschutzvergehen
Als aktive Tierschutzvergehen werden alle tierschutzrelevanten Handlungen verstanden, die vom Schlachtpersonal aber auch von z.B. im Bereich Anlieferung und Entladung tätigen Personen, wie Transporteure oder Landwirte, aktiv und bewusst gesetzt werden. Die Rechtfertigung dafür ist fast immer der starke zeitliche Druck aufgrund einer hohen Schlachtgeschwindigkeit4.
Leider ist die Motivation für einen guten, geduldigen Umgang mit den Tieren auch deshalb eher gering, da die Meinung vorherrscht, die Tiere hätten ohnehin nicht mehr lange zu leben und würden sowieso bald erlöst werden.
Passive Tierschutzvergehen
Passive Tierschutzvergehen werden nicht bewusst oder aktiv gesetzt, sondern lassen sich hauptsächlich auf eine schlechte Infrastruktur der unterschiedlichen Schlachthofbereiche, wie z.B. der Anlieferung oder des Wartestalles, auf eine mangelhafte Instandhaltung der Anlagen und Geräte sowie auf Unwissen des Personals zurückführen5.
„Übertretungen von Tierschutzvorschriften sind nach wie vor häufig anzutreffen.“⁶
Vergehen bei Anlieferung, Entladung und Eintrieb
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Passive Vergehen bei Anlieferung, Entladung, Eintrieb und Zutrieb zur Betäubung
Häufige passive Vergehen beim Zutrieb zur Betäubung
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Häufige aktive Vergehen bei Betäubung und Entblutung
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Gängige Beobachtungen von Veterinären auf Schlachtbetrieben: Häufige Vergehen bei Anlieferung, Entladung und Eintrieb in den Wartestall
Die folgende sehr detaillierte Auflistung von gängigen Vergehen, die von Dr. Fötschl bei der Österreichischen Tierschutz-Tagung 2013 vorgestellt wurde, hat bis heute nicht an Relevanz und Bedeutung verloren und soll aufzeigen, wie der letzte Weg vieler sogenannter Nutztiere aussieht.
Überbeladung der Transportfahrzeuge
Zum Teil kommt es zu massiven Überschreitungen der Ladedichte. Die transportierten Tiere können so weder in ihrer natürlichen Haltung stehen noch nebeneinander liegen.
Gerade in kalten Jahreszeiten kann es bei tiefen Außentemperaturen zu großflächigen Erfrierungen bei jenen Tieren kommen, die bei einer Überladung in direktem Kontakt mit den kalten Metallwänden des Fahrzeuges stehen. Der Irrglaube besteht, dass gerade bei Minustemperaturen die LKWs dichter als normal zu beladen seien, damit sich die Tiere gegenseitig wärmen können.
Transportfahrzeuge werden zu lange nicht entladen
Werden Transportfahrzeuge am Schlachthof nicht unmittelbar entladen, so kommt es bei längeren Wartezeiten zu Rangkämpfen, wie z.B. Aufreiten bei Stieren. Problem dabei ist, dass sich die Tiere, die auf demselben Transportfahrzeug verladen wurden, nicht unbedingt kennen. Sie können zwar vom selben Betrieb stammen, dort aber in unterschiedlichen Buchten gelebt haben. Auf Abholungstouren holen Transporteure auch Tiere von unterschiedlichen Betrieben ab.
Das Aufeinandertreffen mit fremden Tieren und dem Stress, sich gegebenenfalls Kämpfen aussetzen zu müssen, ist eine große Belastung für die Tiere.
Stehen die Transportfahrzeuge zudem noch längere Zeit ohne ausreichenden Witterungsschutz und Ventilatoren direkt in der prallen Sonne, so kann es zur Überhitzung der Tiere führen. Eine Wasserversorgung im LKW ist im Normalfall nicht vorgesehen.
Keine Absonderung von kranken oder verletzten Tieren
Vor dem Transport muss am landwirtschaftlichen Betrieb vom Tierhalter entschieden werden, ob das für die Schlachtung vorgesehene Tier transportfähig ist. Obwohl es verboten ist, verletzte oder schwer kranke Tiere zu transportieren, kommt es dennoch vor, dass solche eigentlich nicht transportfähigen Tiere verladen und zum Schlachthof transportiert werden.
Kranke oder verletzte Tiere werden oft nicht von gesunden Tieren getrennt transportiert. Werden die Ladeklappen am Schlachtbetrieb geöffnet, so bleiben diese Tiere am LKW oder im Treibgang liegen und die restlichen Tiere werden darüber hinweg getrieben. Dies führt zu starken Stressbelastungen und Verletzungen der ohnehin schon beeinträchtigten Tiere.
Zeitdruck und Hektik beim Entladen
Wird die Ladeklappe geöffnet, so wird von den Tieren oft verlangt, unmittelbar und schnell das Fahrzeug zu verlassen. Ihnen wird keine Zeit gegeben, sich einen Überblick über die neue Situation zu verschaffen und selbstständig im eigenen Tempo aus dem Fahrzeug zu gehen.
Einsatz von Treibhilfen und aggressives Treiben
Der Einsatz von Treibhilfen ist nicht verboten, sollte aber nur bei Bedarf angewandt werden. In der Praxis passiert der Einsatz von Treibern, wie Elektrotreiber, Stöcken, Peitschen und Mistgabeln oft „aus Gewohnheit“, obwohl die Tiere sich selbstständig fortbewegen. Selbst wenn es keinen Platz zum Ausweichen oder Weitergehen gibt, werden gedankenlos Treibhilfen eingesetzt.
Massive Körperverletzung beim Treiben
Schläge und Tritte, auch auf empfindliche Körperteile (Euter, Hoden, Augen, Bauch) werden angewandt, um Tiere zu einem schnelleren Weitergehen zu drängen. Auch das Schwanzverdrehen, was nach wie vor von Treibpersonal nicht als Tierschutzvergehen angesehen wird, wird weiterhin angewandt. Bei der am Ende der Schlachtung anstehenden Fleischuntersuchung kommt die Schwere mancher Vergehen dann ans Licht.
Keine adäquate Handhabe von gehunfähigen oder verletzten Tieren
Aufgrund unterschiedlicher Gründe werden gehunfähige und verletzte Tiere nicht am Transportfahrzeug oder an der Rampe betäubt und entblutet, um ihnen einen schnellen Tod zu gewähren. Es kommt vor, dass sie mit Elektrotreibern oder Stöcken malträtiert werden, obwohl sie sich offensichtlich nicht fortbewegen könnten. Oder man zieht sie mit einem Aufzug oder per Hand an Hörnern, Kopf, Ohren, Schwanz oder Füßen in den Wartestall oder Betäubungsbereich. Grund dafür ist, dass man sich die Reinigung des Fahrzeuges oder des Ganges „ersparen“ möchte.
Keine Rücksicht auf den Zustand der Tiere
Kranke und verletzte Tiere werden oft nicht so rasch als möglich geschlachtet. Sie werden oft gemeinsam mit anderen, gesunden Tieren aufgestallt oder erst ganz am Schluss geschlachtet, um den Schlachtablauf nicht zu stören. Schweine sind zum Beispiel bis dahin dann oft schon verendet.
Häufige passive Vergehen bei Anlieferung, Entladung, Eintrieb in den Wartestall und Zutrieb zur Betäubung
Im Bereich der Anlieferung und Entladung werden die häufigsten Tierschutzvergehen beobachtet.
Unnötig verursachte Verletzungen beim Entladen durch Unachtsamkeit oder Bequemlichkeit
Es passiert immer wieder, dass Tiere beim Entladen von der Rampe stürzen und sich dabei schwer verletzen. Grund dafür sind zum einen die nicht genügend hohen, seitlichen Begrenzungen, die nicht ausreichend an die verschiedenen Fahrzeuge angepasst werden können. Zum anderen wird oft „aus Bequemlichkeit oder zeitlichen Druck“ die Schutzvorrichtung beim Entladen gar nicht verwendet.
Hinzu kommt, dass die abgestürzten, verletzten Tiere dann nicht vor Ort betäubt und entblutet werden, sondern, wie bereits krank oder verletzt angelieferte Tiere, in den Betäubungsbereich gezerrt werden.
Tieren wird keine Zeit gelassen, um sich an die Umgebung zu gewöhnen
Schlechte Lichtverhältnisse (vom hellen Tageslicht in ein schwarzes Loch), Hindernisse im Treibgang, ein zu hoher Lärmpegel im Wartestall oder Tiere, die sich wegen Überbelegung im Treibgang befinden und nicht in den Wartebuchten, können Tiere verunsichern und sie am Weitergehen hindern. Wird der Treibfluss unterbrochen, so kommen in diesem Fall unnötige Treibhilfen zum Einsatz und es kann zur Pulkbildung kommen, was weitere Probleme mit sich bringt, wenn z.B. Tiere aufeinander treffen, die sich nicht kennen.
Rutschige Böden, die eine große Verletzungsgefahr darstellen
Immer wieder kommt es dazu, dass Tiere auf feuchten, mit Kot verschmierten und auf Grund von Abnutzung spiegelglatten Böden ausrutschen und hinfallen. Dabei kann es zum Grätschen der Hinterbeine und zum Bruch von Gliedmaßen oder des Beckens kommen. Wie mit diesen Tieren verfahren wird, kann aus obigem Punkt erschlossen werden.
Das Problem, das nicht nur Stress für die Tiere, sondern auch für das Personal bedeutet, könnte mit dem Aufstreuen von Stroh oder Sägespänen behoben werden.
Defekte Einrichtung, die zu Verletzungen führt
Nicht selten treten Verletzungen aufgrund von Metallteilen, die in den Treibgang ragen, auf. Durch Spalten im Boden und defekten Kanalgittern oder durch einen zu großen Abstand zwischen Gitterstäben, durch die sie durchsteigen können.
Häufige passive Vergehen beim Zutrieb zur Betäubung
Beim Zutrieb können am häufigsten folgende Probleme beobachtet werden.
Mangelhaft gestaltete Treibwege
Durch eine fehlerhafte Gestaltung der Vereinzelung der Tiere, z.B. in Trichterform, kommt es häufig dazu, dass sich Tiere verkeilen und der Treibfluss gestört wird. Das wiederum führt wieder zum Einsatz von unnötigen Treibhilfen.
Rücklaufsperren, die die Tiere daran hindern sollen, in Angst oder Panik zurückzuschieben, können ungeeignet gestaltet sein, wodurch sich die Tiere einklemmen können und sich dabei verletzen.
Spiegelnde Flächen und blendende Lampen
Stark spiegelnde oder blendende Flächen (z.B. blanke Edelstahlflächen in der Falle) oder Lampen irritieren die Tiere und lassen sie scheuen, stoppen oder auch zurückdrängen. Dadurch kommt es wieder zum Einsatz von Treibmitteln, wie dem Elektroschocker.
Stufen und Erhöhungen auf Treibwegen
Sind Stufen beim Eintrieb z.B. in die Betäubungsgondel bei der Schweineschlachtung angebracht, so können dort die bereits aufgeregten Tiere stolpern und hinfallen.
Veraltete Betäubungsfallen
Falsch konstruierte Fallen/Betäubungsboxen, die z.B. keine sichere Fixierung der Tiere erlauben, stellen häufig ein großes Problem dar. Wenn der sichere Ansatz der Betäubungsgeräte zu viel Zeit braucht oder gänzlich erschwert wird, führt das zu massivem Stress bei den Tieren und im schlimmsten Fall zu einer Fehlbetäubung.
Häufige Aktive Vergehen bei Betäubung und Entblutung
Bei der Betäubung und Entblutung werden weniger häufig aktive Tierschutzvergehen durch die Veterinäre beobachtet, dennoch treten auch in diesem sehr sensiblen Bereich Übertretungen auf.
Unangebrachte Stromschläge vor der Betäubung
Vor allem auf kleinen Schlachtbetrieben, die Schweine mit der Elektrobetäubung betäuben und die Tiere in der Gruppe zur Betäubung gelangen, kommt es vor, dass die Schweine mittels Stromschlägen durch die Elektrozange versucht werden in die für die Betäubung korrekte Position zu bringen. Eine laufende Aufzeichnung des Betäubungsstroms ist in kleinen Betrieben nicht vorgeschrieben, wodurch diese kurzen Stromschläge nicht dokumentiert werden. Wäre eine Aufzeichnung notwendig, so würden diese kurzen Stromschläge als Fehlbetäubungen dokumentiert werden.
Überladen der Gondel bei der CO₂-Betäubung der Schweine
Bei der CO₂-Betäubung bei Schweinen werden die Gondeln, die die Tiere in den CO₂-See hinabsenken, häufig mit mehr Tieren beladen als vom Hersteller vorgesehen. Dadurch kommt es zum einen zu einer zusätzlichen Stressbelastung der Tiere, wenn diese trotz Platzmangel in die Gondel getrieben werden. Zum anderen ist die Betäubungseffektivität nicht ausreichend gegeben. Durch die Enge in der Gondel werden die Atembewegungen eingeschränkt, wodurch sie weniger CO₂ aufnehmen als vorgesehen. Sobald sie in der Gondel das Stehvermögen verloren haben liegen sie übereinander, was die Atmung weiter einschränkt.
Die nicht ausreichend erreichte Betäubungseffektivität führt zu einer zu kurzen Betäubungszeit, wodurch die Tiere verfrüht aufwachen können. Da die Person, die im Anschluss nach dem Ausladen der betäubten Tiere nun mehr Tiere zu stechen hat (Entblutungsstich) kommen hier zwei Faktoren negativ zu tragen: Die Tiere sind nicht ausreichend lang betäubt und es sind mehr Tiere zu betäuben, weshalb die letzten Tiere dieser zu stechenden Gruppe Gefahr laufen, vor dem Stechen bereits wieder aufgewacht zu sein.
Elektroschocker beim Zutrieb in die Betäubungsbox
Rinder weigern sich oft die letzten Schritte in die Betäubungsbox zu machen, wo sie dann für die Betäubung fixiert werden. Um die Tiere schneller in die Box zu bringen, kommt oft der Einsatz von Elektroschockern zum Tragen.
Fatale Auswirkungen einer zu hohen Schlachtgeschwindigkeit
Der Tod des Tieres tritt durch den Blutverlust ein, was jedoch nicht unmittelbar nach dem Stechen der Fall ist, sondern auch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ist die Schlachtgeschwindigkeit zu hoch, so kann es vorkommen, dass weitere Zurichtearbeiten, wie z.B. das Brühen der Schweine, das Absetzen der Füße, Hörner oder des Flotzmauls bei Rindern bereits begonnen werden, noch bevor der Tod des Tieres eingetreten ist.
VIER PFOTEN FORDERT
- Hohe Strafen für Personen, die am Schlachthof gegen die geltenden Vorschriften verstoßen und wirksame Sanktionen für Schlachtbetriebe, welche die Einhaltung der Vorschriften nicht gewährleisten.
- Eine verpflichtende Kameraüberwachung an allen sensiblen Stellen: Überwacht werden sollen mindestens das Entladen der Tiere bei der Ankunft, der Zutrieb zur Betäubung, die Fixierung und die Betäubung sowie das Stechen/Entbluten der Tiere. Zudem fordern wir eine manipulationssichere Aufbewahrung und regelmäßige Auswertung der Aufzeichnungen von einer unabhängigen Kontroll-Institution.
- Die ständige Anwesenheit eines vom Schlachthof unabhängigen Tierarztes, der alle, für das Wohl der Tiere relevanten, Bereiche überwacht und bei auftretenden Problemen über Entscheidungsbefugnis gegenüber den Schlachthofmitarbeitern verfügt.
- Eine Unterstützung und Förderung von Betrieben, die ihre Tiere am Hof schlachten möchten - unter Einhaltung strenger Tierschutzbestimmungen und unter Anwesenheit eines Tierarztes.
- Die Durchführung von Nottötungen so schnell als möglich am landwirtschaftlichen Betrieb durch Tierärzte (Euthanasie) oder wenn dies nicht rasch möglich ist, durch eine qualifizierte Person im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben durch vorherige Betäubung und Entblutung.
- Das Vermeiden langer Wartezeiten und des damit einhergehenden Leidens der zur Schlachtung bestimmten Tiere. Das Ausladen der Tiere am Schlachthof muss innerhalb von 30 Minuten stattfinden, die Schlachtung innerhalb von maximal zwei Stunden nach Ankunft am Schlachthof.
- Verbot einer Schlachtung ohne Betäubung, auch bei rituellen Schlachtungen.
- Verbot der CO₂-Betäubung von Schweinen.
- Verbot der Wasserbadbetäubung von Geflügel (inklusive Wassergeflügel).
- Verbot der Tötungsmethode "Genickbruch/Zervikale Dislokation" ohne vorherige Betäubung.
- Verbot der Tötungsmethode "Abtrennen des Kopfes" bei Geflügel ohne vorherige Betäubung.
- Verbot des Entblutens von Geflügel ohne vorherige Betäubung.
Quellenverweis
2 EFSA. (2020). Welfare of pigs at slaughter. The EFSA Journal 18(6)., EFSA. (2020); Welfare of cattle at slaughter. EFSA Journal; 18(11):6275.
3, 4, 5, 6 Fötschl, H. (2013). Animal welfare offenses at the slaughterhouse. Animal welfare: Claim - Responsibility - Reality. Conference report of the 4th ÖTT conference (pp. 29-35). Vienna: Johannes Baumgartner.