Schweine in Intensivtierhaltung

Schlachtung von sogenannten Nutztieren - Allgemeiner Prozess

Dass hinter jedem Fleischkonsum auch immer ein Lebewesen und dessen Schlachtung steht, wird gerne ausgeblendet. Zwar unterscheiden sich die Schlachtprozesse je nach Tierart, ein paar Gemeinsamkeiten gibt es aber trotzdem.

7.6.2022

TRANSPORT & WARTESTALL

TRANSPORT & WARTESTALL


Nach dem stressigen Transport zum Schlachthof findet die Tortur der Tiere kein schnelles Ende. Oft müssen sie noch stundenlang in einem Wartestall auf ihren sicheren Tod warten.

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RUHIGSTELLEN & BETÄUBEN

RUHIGSTELLEN & BETÄUBEN


Eine Betäubung ist für alle Tierarten gesetzlich vorgeschrieben. Um diese zu erhalten, werden die Tiere zunächst ruhig gestellt - also für die ordnungsgemäße Betäubung fixiert.

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TÖTUNG

TÖTUNG


Nach der Betäubung und anschließender Kontrolle muss das Tier so rasch wie möglich getötet werden. Andernfalls muss unverzüglich nachbetäubt werden.

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Allgemeines

Kommen die zu schlachtenden Tiere am Schlachthof an, so werden sie im besten Fall sofort vom Transportfahrzeug abgeladen und kommen in den sogenannten Wartestall des Schlachthofes. Geflügel wird in Boxen, die übereinandergestapelt werden, transportiert, welche im Wartebereich eines Geflügelschlachthofes im Normalfall in der Nähe des Schlachtbandes abgestellt werden.

Auf Betrieben, die mehr als 1.000 GVE (Großvieheinheiten1) oder mehr als 140.000 Stück Geflügel pro Jahr schlachten, muss zu jeder Zeit ein sogenannter Tierschutzbeauftragter sowie ein Tierarzt anwesend sein2. Im Normalfall führt der Tierschutzbeauftragte oder eine Person, die diesem unmittelbar Bericht erstattet (z.B. der Tierarzt) bei den angelieferten Tieren eine sogenannte Lebendbeschau durch und prüft, ob kranke oder verletzte Tiere angeliefert wurden, die gegebenenfalls nicht lange warten können und für die es besser wäre, sofort geschlachtet zu werden. Das kann zum Beispiel ein Rind sein, das aufgrund einer Beinverletzung nicht mehr auf allen vier Beinen stehen kann oder ein sichtlich krankes Schwein, das festliegt und über das die anderen angelieferten Schweine einfach hinweg steigen. Diese Tiere sollten sofort der Schlachtung zugeführt und von ihren Leiden erlöst werden.

Für Betriebe, die weniger als die genannten 1.000 GVE oder 140.000 Stück Geflügel pro Jahr schlachten, ist kein Tierschutzbeauftragter vorgeschrieben und der Tierarzt muss nicht zu jeder Zeit während des Schlachttages anwesend sein.

Transport und Wartestall

Nach dem Abladen der Tiere werden diese in den sogenannten Wartestall gebracht. Dort gibt es, je nach Tierart, Buchten in denen Tränkemöglichkeiten für die Tiere vorhanden sein sollten. In moderneren Anlagen sind die Warteställe mit Kühlungsmöglichkeiten für die heiße Jahreszeit ausgestattet. Zum Beispiel werden in Geflügelschlachthöfen große Ventilatoren eingesetzt, in Rinder- und Schweineschlachthöfen auch Sprühduschen, die mittels Vernebelung die Umgebung abkühlen.

Wie lange die Tiere im Wartestall verbleiben, hängt von der Größe des Schlachtbetriebes und vom Management ab. Rinder und Schweine werden oft in den frühen Morgenstunden entweder von den Landwirten selbst oder von Transporteuren, die auf ihren Routen die Tiere von den verschiedensten landwirtschaftlichen Betrieben abholen, zum Schlachtbetrieb gebracht. Der Schlachtbetrieb läuft während des Vormittages oder des ganzen Tages (je nach Größe). So warten Tiere zum Teil mehr als fünf Stunden ab der Anlieferung, bis sie an die Reihe kommen.

Geflügel, wie Masthühner, Legehennen und Puten werden am Vorabend auf den landwirtschaftlichen Betrieben, oft von Fangkolonnen (Personal, das von spezialisierten Firmen nur für solche Zwecke zur Verfügung gestellt wird) meist noch händisch gefangen und in die Transportkisten gesteckt. Geflügelbetriebe stallen in den meisten Fällen mehrere tausend Tiere auf einmal aus, weshalb es unmöglich ist, dass die landwirtschaftliche Familie ohne Hilfe selbst diese große Anzahl an Tieren allein für den Transport vorbereiten kann. Den Transport übernimmt heutzutage meist eine auf Geflügeltransporte spezialisierte Firma. Die Tiere kommen dann, je nach Fahrtstrecke, in der Nacht oder den frühen Morgenstunden am Schlachtbetrieb an. Vor allem Geflügel wartet oft mehr als 12 Stunden in den Kisten zusammengepfercht und ohne Wasserversorgung darauf, der Schlachtung zugeführt zu werden.

In sämtlichen gesetzlichen Grundlagen ist vorgeschrieben, dass der Umgang mit den Tieren zu jederzeit ruhig, schonend und besonnen zu erfolgen hat und die handelnden Personen das Verhalten des jeweiligen Tieres zu berücksichtigen haben.

Ruhigstellen und Betäuben

Viele Tötungsverfahren sind für die Tiere schmerzvoll. Deshalb ist eine Betäubung für alle Tierarten vor der eigentlichen Tötung gesetzlich vorgeschrieben, mit der vor oder während der Tötung eine Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit herbeigeführt werden muss3. Ausgenommen davon sind rituelle Schlachtungen.

Unter Ruhigstellung eines Tieres wird die Fixierung für eine ordnungsgemäße Betäubung verstanden. Diese muss gewährleisten, dass das verwendete mechanische oder elektrische Gerät in eine Stellung am Tier gebracht werden kann, damit es ohne Schwierigkeiten so genau und lange wie nötig angesetzt werden kann4.

Zum Beispiel werden Rinder in sogenannten Schlachtboxen betäubt, in denen ihr Kopf so fixiert wird, dass sie diesen nicht mehr bewegen können und der Betäuber das Betäubungsgerät korrekt ansetzen kann. Damit soll eine Fehlbetäubung ausgeschlossen werden. Diese Ruhigstellung versetzt das Tier jedoch ebenfalls unter Stress, weshalb diese nur über eine möglichst kurze Zeit erfolgen soll.

Die unterschiedlichen Betäubungsvarianten und die für die Wirksamkeit der Betäubung wesentlichen Schlüsselparameter sind für jede Betäubungsart definiert. Die Schlüsselparameter müssen für jedes Betäubungsverfahren so festgelegt sein, dass für alle diesem Verfahren unterliegenden Tiere eine angemessene Betäubung gewährleistet ist5. Für das Betäubungsverfahren „Penetrierender Bolzenschuss“ sind die festgelegten Schlüsselparameter z.B. die Ansatzstelle, die geeignete Geschwindigkeit, Austrittslänge sowie Durchmesser des Bolzens je nach Tiergröße und -art und auch die Höchstdauer zwischen Betäubung und Entblutungsschnitt in Sekunden6.

Durch das Betäuben muss eine Bewusstlosigkeit herbeigeführt werden, welche durch folgende Anzeichen zu erkennen ist7:

  • völlige Erschlaffung der Tiere UND
  • Verlust des Cornealreflexes (Auge und Augenlid reagieren nicht bei Berührung) UND
  • Ausfall der Atmung UND
  • keine Aufstehversuche und gerichtete Bewegungen

Ruderbewegungen und Muskelkrämpfe sind trotz einer korrekten Betäubung möglich. Lässt die Betäubung nach, so ist das durch das Wiedereinsetzen einer regelmäßigen Atmung zu erkennen. Unmittelbar nach der Betäubung muss eine Betäubungskontrolle am Tier durchgeführt werden. 

Tötung

Wurde ein Tier erfolgreich betäubt, so muss es so schnell wie möglich und nach erfolgter Betäubungskontrolle getötet werden. Dazu gibt es vorgebebene Zeitintervalle, die zum Teil 60 Sekunden nicht überschreiten dürfen. Die Betäubungskontrolle ist lt. (EG) 1099/2009 an repräsentativen Stichproben durchzuführen. Im Normalfall kontrolliert aber die Person, die das Tier tötet, optisch und kurz anhand ein paar einfacher Handgriffe, ob das betäubte Tier auf diverse (Schmerz-)Reize reagiert und setzt erst dann den Tötungsschnitt am Hals oder der Brust des Tieres.

Getötet werden alle Tiere durch entbluten. Ausschlaggebend für den Eintritt des Todes ist der Blutverlust, der unmittelbar nach dem Schnitt schwallartig erfolgen muss. Aus diesem Grund muss auch nach Setzen des Tötungsschnitts und vor Beginn weiterer Schlachtarbeiten eine weitere Kontrolle des Tieres erfolgen, um zu verhindern, dass das Tier noch lebt, wenn die weitere Bearbeitung (z.B. Brühen beim Schwein, Beginn Zerlegearbeiten beim Rind, Entfedern beim Geflügel) erfolgt.

Rinder und Schweine werden vor dem Setzen des Schnitts oft an einem Hinterbein hochgezogen, damit das Entbluten schneller erfolgen kann. Jedoch gibt es auch Systeme, in denen die Tiere im Liegen entblutet werden.

Die meisten weiteren Bearbeitungsschritte, vor allem beim Schwein und Geflügel, passieren mechanisch in eigenen Kesseln oder am Schlachtband in eigenen Bereichen, die schwer zugänglich sind und nicht mehr händisch, weshalb diese Kontrolle besonders wichtig ist, da ein Eingreifen dann nur mehr sehr schwer möglich ist.

Lebt das Tier zu diesem Zeitpunkt noch, oder ist das Tier (wieder) bei Bewusstsein, so ist unverzüglich nachzubetäuben. Für diesen Fall müssen adäquate Betäubungsgeräte griffbereit sein.

VIER PFOTEN FORDERT

  • Hohe Strafen für Personen, die am Schlachthof gegen die geltenden Vorschriften verstoßen und wirksame Sanktionen für Schlachtbetriebe, welche die Einhaltung der Vorschriften nicht gewährleisten.
  • Eine verpflichtende Kameraüberwachung an allen sensiblen Stellen: Überwacht werden sollen mindestens das Entladen der Tiere bei der Ankunft, der Zutrieb zur Betäubung, die Fixierung und die Betäubung sowie das Stechen/Entbluten der Tiere. Zudem fordern wir eine manipulationssichere Aufbewahrung und regelmäßige Auswertung der Aufzeichnungen von einer unabhängigen Kontroll-Institution.
  • Die ständige Anwesenheit eines vom Schlachthof unabhängigen Tierarztes, der alle, für das Wohl der Tiere relevanten, Bereiche überwacht und bei auftretenden Problemen über Entscheidungsbefugnis gegenüber den Schlachthofmitarbeitern verfügt.
  • Eine Unterstützung und Förderung von Betrieben, die ihre Tiere am Hof schlachten möchten - unter Einhaltung strenger Tierschutzbestimmungen und unter Anwesenheit eines Tierarztes.
  • Die Durchführung von Nottötungen so schnell als möglich am landwirtschaftlichen Betrieb durch Tierärzte (Euthanasie) oder wenn dies nicht rasch möglich ist, durch eine qualifizierte Person im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben durch vorherige Betäubung und Entblutung.
  • Das Vermeiden langer Wartezeiten und des damit einhergehenden Leidens der zur Schlachtung bestimmten Tiere. Das Ausladen der Tiere am Schlachthof muss innerhalb von 30 Minuten stattfinden, die Schlachtung innerhalb von maximal zwei Stunden nach Ankunft am Schlachthof.
  • Verbot einer Schlachtung ohne Betäubung, auch bei rituellen Schlachtungen.
  • Verbot der CO₂-Betäubung von Schweinen.
  • Verbot der Wasserbadbetäubung von Geflügel (inklusive Wassergeflügel).
  • Verbot der Tötungsmethode "Genickbruch/Zervikale Dislokation" ohne vorherige Betäubung.
  • Verbot der Tötungsmethode "Abtrennen des Kopfes" bei Geflügel ohne vorherige Betäubung.
  • Verbot des Entblutens von Geflügel ohne vorherige Betäubung.
Kalb liegt in Einstreu

Die Überarbeitung der EU-Schlachtverordnung ist auf Eis gelegt


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Fußnoten

1 Großvieheinheit ist ein Umrechnungsschlüssel um verschiedene Nutztiere aufgrund ihres Lebendgewichts vergleichen zu können. 1 GVE entspricht in etwa 500kg.

Quellenverweis

2, 3, 5 ,6 Europäische Union. (2022). VERORDNUNG (EG) Nr. 1099/2009. From EUR-Lex Zugang zu Recht: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R1099&from=DE
4 AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV). (2017). Handbuch Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung. s.l.: LAV.
7 Hofer-Kasztler, C. (2013). Tierschutzgerechtes Töten von Klauentieren. Tierschutz: Anspruch - Verantwortung - Realität. Tagungsbericht der 4. ÖTT-Tagung (pp. 37-41). Wien: Johannes Baumgartner.

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