
IHRE KRANZSPENDE FÜR TIERE IN NOT
Blumen verwelken, aber Ihre Spende für VIER PFOTEN lebt weiter!
Blumen verwelken, aber Ihre Spende für VIER PFOTEN lebt weiter!
Der Verlust eines geliebten Menschen ist schmerzlich. Umso wichtiger ist es, ihn für immer in Erinnerung zu behalten und eine schöne letzte Geste zu setzen. Doch Blumengestecke und Kränze verwelken. Darum entscheiden sich Angehörige immer häufiger, bei Trauerfeiern in Gedenken an Verstorbene für einen guten Zweck zu spenden. So lebt der geliebte Mensch in der guten Tat weiter.
Wir hoffen, es ist tröstlich für Sie zu wissen, dass Sie mit Ihrer Unterstützung VIER PFOTEN und vor allem den notleidenden Tieren ein wertvolles Geschenk machen. Mit Ihrer Unterstützung leisten Sie einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz.
Für eine Kranzspende nehmen Sie bitte vorab mit uns Kontakt auf, damit wir Sie in dieser schweren Zeit bestmöglich unterstützen können.
Bitte füllen Sie unser Antragsformular hier direkt aus oder kontaktieren Sie uns per E-Mail kranzspenden@vier-pfoten.at oder per Telefon +43-1 895 02020.
Tel.: +43-1 895 02020
VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Linke Wienzeile 236, 1150 Wien
Alle Angaben behandeln wir selbstverständlich vertraulich.
Hier können Sie alle wichtigen Informationen zu Kranzspenden an VIER PFOTEN in Erfahrung bringen.
Bitte beachten Sie, dass die Angabe des Namens der Verstorbenen im Verwendungszweck des Zahlscheins wichtig ist. Nur so können wir den Betrag Ihrer Kranzspende zuordnen.
Wir möchten uns bereits jetzt bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie sich anlässlich Ihres Trauerfalls entschlossen haben, Kranzspenden zu sammeln und Verstorbene mit einer guten Tat zu ehren.
Vielen Dank und herzliches Beileid!
Dankeskarte für Trauergäste
Was ist eine Kranzspende?
Mit Kranzspenden können Hinterbliebene und Trauergäste in Gedenken an Verstorbene einen Geldbetrag nach eigenem Ermessen an ein Spendenkonto einer gemeinnützigen Organisation überweisen. Dafür verzichtet die Trauergemeinde (teilweise oder völlig) auf weitere Blumen oder Trauerkränze.
Oft wünschen sich verstorbene Familienmitglieder oder Freunde selbst, nach ihrem Ableben eine karitative Spende zu tätigen. Meistens wählen die Hinterbliebenen eine gemeinnützige Organisation, deren Themen den Verstorbenen viel bedeutet haben.
Wie informiere ich die Hinterbliebenen über die Kranzspende an VIER PFOTEN?
Es ist wichtig, die Trauergäste vorab über Ihr Vorhaben bzw. den Wunsch der Verstorbenen zu informieren. Am einfachsten gelingt dies über eine kurze Ankündigung in der Traueranzeige.
Bitte geben Sie hier unser Spendenkonto und den Vor- und Nachnamen der Verstorbenen als Verwendungszweck für die Überweisung an. Nur so können wir die eingehenden Spenden eindeutig zuordnen.
Hier finden Sie ein paar Beispiele, wie Sie den Wunsch nach einer Kranzspende formulieren können:
Sie können Freunde und Angehörige auch selbst um Spenden bitten und diese gesammelt an VIER PFOTEN überweisen. Auch hier stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Wie erfahre ich, wie viel gespendet wurde?
Etwa 3-4 Wochen nach der Beisetzung erhalten Sie von uns ein Dankschreiben mit den Spendernamen und dem erhobenen Gesamtbetrag.
Bitte beachten Sie, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Einzelbeträge nennen dürfen.
Warum ist es wichtig, einen bestimmten Verwendungszweck anzugeben?
Nur durch die Angabe des Namens der Verstorbenen im Verwendungszweck des Zahlscheins, können wir die Spende Ihrer Trauergemeinde zuordnen.
Es ist wichtig, dass der Verwendungszweck überall einheitlich ist, um klare Unterscheidungen vornehmen zu können.
Wann werde ich über den Spendeneingang informiert?
Etwa 3-4 Wochen nach der Beisetzung erhalten Sie von uns ein Dankschreiben mit den Spendernamen und dem erhobenen Gesamtbetrag.
Kann ich die Beiträge der einzelnen Spender einsehen?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen, dürfen wir Ihnen keine Einzelbeträge nennen.
Ist meine Spende steuerlich absetzbar?
Ihre Spende an VIER PFOTEN ist nicht steuerlich absetzbar.
Spenden an Organisationen die Entwicklungs- und/oder Katastrophenhilfe, Umwelt-, Natur- oder Artenschutz oder Tierheime betreiben sind laut Abgabeverordnung § 4a und § 18 EStG steuerlich absetzbar.
Jedoch sind Spenden für den Tierschutz bis dato davon ausgeschlossen. Diese Benachteiligung der Spendenabsetzbarkeit ist sachlich nicht begründbar!
Tierschutzspenden dürfen keine Spenden zweiter Klasse sein! Fordern Sie jetzt das Finanzministerium auf, die Spendenabsetzbarkeit auf Tierschutz zu erweitern!