Das Gebäude der Europäischen Kommission

Die Europäische Union bittet Sie um Ihre Meinung zu Tiertransporten

Die Europäische Kommission bittet die Öffentlichkeit um Rückmeldung zu ihrem Gesetzentwurf einer neuen Transportverordnung. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Meinung zu sagen und gestalten Sie die Zukunft der Tiere in der EU mit!  

14.2.2024

Wir haben zurzeit die Gelegenheit, die EU-Tierschutzgesetzgebung aktiv im Sinne der Tiere zu beeinflussen – wenige Minuten Ihrer Zeit haben eine große Wirkung für die Tiere! Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission im Rahmen ihres „Green Deal“ beschlossen, die aktuelle Tierschutzgesetzgebung zu überarbeiten. Während die Überarbeitung in vielen Bereichen leider verschoben wurde, hat die Kommission zum Thema Lebendtiertransporte einen Gesetzentwurf vorgelegt. 

Alle europäischen Bürger:innen haben die Möglichkeit, ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf mitzuteilen. Nach der Einschätzung von VIER PFOTEN greift dieser Gesetzentwurf viel zu kurz. Umso wichtiger ist es, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und weitere Verbesserungen zu fordern! 

Durch Ihre Teilnahme und das Ausfüllen des Formulars können Sie dazu beitragen, die Bedingungen beim Transport für alle Tiere in Europa zu verbessern.  

So können Sie Ihre Rückmeldung abgeben

  • Öffnen Sie den folgenden Link: Tierschutz – Schutz von Tieren beim Transport (europa.eu)
  • Klicken Sie auf den Button „Rückmeldung geben“.
  • Jetzt können Sie sich anmelden oder ein Konto erstellen. Folgen Sie den Schritten auf der Website und loggen Sie sich ein.
  • Nun können Sie das Formular ausfüllen.

Sie finden dort ein freies Textfeld. Wir haben weiter unten einige Punkte zum Thema Tiertransporte für die Rückmeldung zusammengestellt, die wir für besonders relevant halten. Damit jede Antwort berücksichtig wird, nutzen Sie diese Punkte bitte nur als Anregung und formulieren den Text in Ihren eigenen Worten. 

Bitte füllen Sie die Befragung spätestens bis zum 12. April 2024 aus. Können die Tiere auf Ihre Stimme zählen? 

+ Wie funktioniert die Rückmeldung? 

Die Europäische Kommission hat ein Online-Formular erstellt, das von allen Privatpersonen und Organisationen, die sich für das EU-Tierschutzrecht interessieren, beantwortet werden kann. Nach Abschluss der Befragung wird die Europäische Kommission die Antworten lesen und zusammenfassen. Die Ergebnisse werden dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können. 

+ Warum ist es so wichtig, das Formular auszufüllen?

Dies ist unsere Chance, der Europäischen Kommission zu zeigen, dass Tiertransporte für die Europäer:innen eine Priorität ist. Die EU hat die Aufgabe, die Interessen ihrer Bürger:innen zu vertreten, und wir müssen ihnen zeigen, dass der Tierschutz zu diesen Interessen gehört!

+ Werden meine Antworten tatsächlich berücksichtigt?

Ja! Die Europäische Kommission kann zwar nicht die Forderungen und Wünsche jeder einzelnen Person, die das Formular beantwortet hat, erfüllen. Aber wenn genügend Menschen bessere Bedingungen fordern, wird dies sicherlich einen positiven Einfluss auf die zukünftige Gesetzgebung haben!

+ Auf welche Punkte zum Thema Lebendtiertransporte kann ich bei der Rückmeldung eingehen?

Hauptkritikpunkte

  • Kein Verbot von Drittlandtransporten im Entwurf (wir fordern ein Verbot)
  • Kein Verbot von Seetransporten im Entwurf (wir fordern ein Verbot)
  • Kein Verbot des Transports von nicht abgesetzten Tieren im Entwurf (wir fordern ein Verbot des Transports von nicht abgesetzten Jungtieren unter 12 Wochen bei Schafen und Rindern, unter 6 Wochen bei Kaninchen und unter 30 Tage bei Ferkeln)
  • Geflügel darf weiterhin 12 Stunden lang transportiert werden (wir fordern eine max. Transportzeit von 4 Stunden)
  • Langstreckentransporte sind weiterhin erlaubt (wir fordern max. 8 Stunden)
  • Nicht abgesetzte Kälber dürfen für unbegrenzte Zeit auf dem Seeweg transportiert werden
  • Trächtige Tiere dürfen bis zu 80% der Trächtigkeit transportiert werden (vorher waren es 90%, wir haben 40% gefordert)
  • Transporte dürfen bei viel zu heißen und viel zu kalten Temperaturen stattfinden (wir fordern ein Verbot bei unter 5°C oder über 25°C und tierartspezifische maximale Temperaturen im Inneren der Fahrzeuge)

Fahrtzeiten 

  • Keine Begrenzung auf 4 Stunden für Geflügel (stattdessen 12 Stunden) - und für Zuchtkaninchen sind sogar 24 Stunden erlaubt, wenn Futter und Flüssigkeit bereitgestellt werden (Dies ist eine Verschlechterung der alten Regelung. Wir fordern max. 4 Stunden Transportzeit für Geflügel und Kaninchen.)
  • Keine Begrenzung auf 8 Stunden für alle anderen Tiere im Entwurf
  • Seetransporte werden weiterhin nicht in die Fahrtzeit eingerechnet und gelten als Pausenzeit

Temperatur 

  • Nur Außentemperaturen nach Wettervorhersage (die bisherigen Regelungen der maximalen Fahrzeuginnentemperaturen wurden gestrichen, das ist eine Verschlechterung der bisherigen Regelungen, denn man braucht beides: Außen- und Innentemperaturen)
  • Begrenzte Transportdauer von 9 Stunden bei 25-30 °C, Transporte bei >30 °C sind weiterhin erlaubt (das ist eine Verschlechterung der bisherigen Regelung), aber nur nachts. Unklar ist, wie bei Langzeittransporten von mehr als einem Tag damit umgegangen werden soll.

Regelungen für Hunde und Katzen 

  • Erstmalig Regelungen für Hunde und Katze (das ist zu begrüßen). Wir fordern einen gut sichtbaren Hinweis am Fahrzeug, dass lebende Tiere transportiert werden (erleichtert die Arbeit der Polizei bei Kontrollen).
  • Der obere Grenzwert für Luftfeuchtigkeit beim Transport von Hunden und Katzen 70%, sollte auf 60% reduziert werden
  • Wasserversorgung nur alle 4 Stunden (Dies ist zu streichen, Wasser sollte den Tieren jederzeit zur Verfügung stehen)
  • Wenn möglich und zumutbar, sollten Welpen während des Transports nach ca. 2 Stunden, ausgewachsene Hunde nach ca. 6 Stunden die Möglichkeit zur Bewegung und des Auslaufes bekommen. Dazu muss sichergestellt werden, dass sie mit einem Geschirr gesichert und an einer Leine ausgeführt werden.

Verbesserung, aber nicht ausreichend 

  • Aufenthalt am Abgangs- und Bestimmungsort 7 Tage: Tiere müssen mindestens 7 Tage am Bestimmungsort bleiben (nicht ausreichend, sollte auf 4 Wochen erhöht werden)
  • Begrenzung der Transportdauer für Schlachttiere 9 Stunden, aber unklare Definition "Schlachttier"
  • Übergangsfrist für die meisten Anforderungen 5 Jahre (sollte kürzer sein)
  • Übergangsfrist Katzen/Hunde 3 Jahre

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