Skandal aufgedeckt: Nur knapp 49% kennzeichnen Echtpelz korrekt

Die Fur Free Alliance deckt auf 

27.9.2017

Die Fur Free Alliance (FFA), eine internationale Koalition von 40 Tierschutzorganisationen, legt heute im Europäischen Parlament einen brisanten Bericht vor. Dieser zeigt auf, dass die im Jahr 2012 eingeführte EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Echtpelz in Textilprodukten nur sehr mangelhaft eingehalten wird. Als Mitglied der FFA unterstützt VIER PFOTEN die Forderung an die EU Kommission nach einer transparenten, verbraucherfreundlichen Kennzeichnungspflicht von Echtpelzprodukten in der EU.
 
Recherchen im Einzelhandel an 667 Kleidungsstücken mit echtem Tierpelz in zehn EU-Ländern ergaben, dass in 68 Prozent der Fälle die erforderliche Kennzeichnung fehlte. In allen untersuchten EU-Staaten – Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Litauen, Österreich, Polen, Schweden, Tschechien – gab es klare Kennzeichnungsverstöße. In Österreich waren 49 Prozent der Pelzwaren nicht korrekt gekennzeichnet, in Deutschland 51 Prozent und in Großbritannien sogar 93 Prozent. Das Problem trat besonders im Billigpreissegment auf, speziell bei Echtpelzartikeln, die weniger als 50 Euro kosten. Diese großen Kennzeichnungsdefizite untermauern, dass die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (1007/2011) – selbst wenn sie vollständig eingehalten wird – nicht ausreichend ist, um Verbraucher eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen.
  

„Für Konsumenten bedeutet dies schlimmstenfalls: Sie kaufen Echtpelz, ohne es zu wissen, weil die Kleidung nicht korrekt oder gar nicht gekennzeichnet ist. Die EU-Verordnung schützt den Verbraucher nicht ausreichend. Deshalb fordern wir gemeinsam mit der FFA von der Europäische Kommission, eine gesetzliche Regelung einzuführen, die alle Echtpelzprodukte eindeutig kennzeichnet. Nur so können Verbrauchern, die echten Pelz aufgrund der Grausamkeit seiner Produktion vermeiden wollen, eine entsprechende Kaufentscheidung treffen.“ 

Thomas Pietsch, VIER PFOTEN Pelzexperte 

VIER PFOTEN verlangt klare Kennzeichnung von Echtpelz 

Die derzeitigen Kennzeichnungsvorgaben schreiben keinen eindeutigen Hinweis auf Echtpelz bei Pelzprodukten vor. Stattdessen verlangt die Textilkennzeichnungsverordnung lediglich, dass einige Artikel, die tierische Materialien enthalten, den Wortlaut "Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs" tragen müssen. Das betrifft Echtpelz, Leder, Federn, Daunen und Knochen. Wie die aktuelle Studie jedoch zeigt, sind viele Echtpelzprodukte nicht mit der Formulierung versehen. Stattdessen werden Konsumenten sogar in vielen Fällen durch Bezeichnungen wie „100% Acryl“ in die Irre geführt. Darüber hinaus darf – da die Verordnung nur Textilien umfasst – eine breite Palette von Produkten wie Schuhe, Handtaschen und Schlüsselbundzubehör, die echtes Tierfell enthalten, gänzlich ohne Kennzeichnung im Handel angeboten werden.

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