Neue Verordnungen zur Tierhaltung treten in Kraft: VIER PFOTEN mit scharfer Kritik
Keinerlei Qualitätsanforderungen für Personen, die verpflichtende Sachkundekurse für Halter:innen leiten
Wien - Am 18. Juni wurden die 2. Tierhaltungsverordnung und die Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung vom zuständigen Gesundheitsministerium veröffentlicht. Mit der Novelle wird ab 1. Juli für Halter:innen von Hunden, aber auch von Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögeln das Absolvieren eines Sachkundenachweises Pflicht. Es steht nun fest: Die qualitativen Anforderungen an jene Personen, die diese Kurse leiten sollen, bleiben vage und damit völlig unzureichend. In der Verordnung werden als zentrale Kriterien lediglich „fachliche Eignung“ und „langjährige praktische Erfahrung“ genannt.
VIER PFOTEN warnt, dass eine „langjährige praktische Erfahrung“ keineswegs ein Garant für fundiertes Fachwissen oder tierschutzkonforme Methoden ist. Jemand, der zwar über Jahre Hunde trainiert hat, sich aber nicht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft weiterbildet, kann nicht als qualifizierte Fachperson gelten. Dasselbe gilt für die „fachliche Eignung“: Bei vielen Aus- und Weiterbildungen von Hundetrainer:innen fehlt es an verbindlichen Qualitätsstandards und unabhängigen Kontrollen. Die neue Verordnung verabsäumt es daher, klare und überprüfbare Anforderungen an die Kursleiter:innen festzulegen. Damit drohen die verpflichtenden Sachkundekurse ihr Ziel zu verfehlen: Tierhalter:innen eine moderne, verantwortungsvolle und tierschutzgerechte Haltung ihrer Tiere zu vermitteln.
Für VIER PFOTEN ist dies völlig inakzeptabel. Anstatt vager Kriterien hätte man die Qualifikation von Kursleiter:innen einfach an das staatliche Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte:r Hundetrainer:in“ knüpfen können. Dieses Gütesiegel wurde nicht nur auf Initiative des Ministeriums selbst eingeführt, sondern ist derzeit auch der einzige staatlich anerkannte, unabhängige und überprüfbare Qualitätsnachweis für tierschutzkonforme Fachkompetenz im Hundetraining.
Positiv hervorzuheben ist, dass die von der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz bereitgestellten Vortragsunterlagen künftig verpflichtend zu verwenden sind. Dadurch wird eine einheitliche Wissensgrundlage geschaffen und das Risiko unterschiedlicher Qualitätsniveaus in den Kursen reduziert. Weissenböck: „Das beseitigt aber leider nicht das Problem: Die Unterlagen können fehlende Qualitätsstandards für Kursleiter:innen zwar teilweise abfedern, diese jedoch nicht ersetzen. Man kann die Unterlagen verwenden und trotzdem veraltete oder problematische Inhalte vermitteln, wenn die vortragende Person nicht nachweislich auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist.“
Eine willkommene Ergänzung sieht VIER PFOTEN auch darin, dass die verpflichtenden Ausbildungsinhalte des Sachkundenachweises erweitert wurden, und zwar mit den Themen wie Konfliktvermeidung zwischen Hunden und Weidetieren, Verhalten im Alm- und Weidegebiet sowie zu Notfallmaßnahmen. „Angesichts der zunehmenden Zahl von Zwischenfällen ist dies eine sinnvolle Erweiterung“, meint Weissenböck.
Ein weiterer Punkt der Novelle betrifft die Zucht. Das bedeutet zwar Verbesserungen für die Zuchtstandards von Hunden und Katzen, lässt bei der Hobbyzucht jedoch weiterhin erhebliche Lücken offen. „Wie bereits bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde die Chance verpasst, durch mehr Transparenz und verbindliche Kontrollen Missstände frühzeitig aufzudecken und Tierleid vorzubeugen. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass wirtschaftlich motivierte Zuchten unter dem Deckmantel der sogenannten „Hobbyzucht“ geführt werden, um Steuerpflichten, strengere Vorgaben und behördliche Kontrollen zu umgehen“, kritisiert Weissenböck.
Für VIER PFOTEN ist klar: „Diese Verordnungen werden in großen Teilen dem Tierschutz nicht gerecht. Es bleibt jetzt an den Ländern sicherzustellen, dass die Qualität der Sachkundenachweise sowohl fachlich als auch tierschutzrechtlich gewährleistet ist. Weder darf Gewalt noch gefährliches Halbwissen oder Inkompetenz Inhalt von Sachkundekursen sein“, so Weissenböck.

Mag. Elisabeth Penz
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