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Urteil im Tierquälerei-Prozess in Tirol

Statement von VIER PFOTEN Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck 

Welcher Tierquäler setzt schon ein Bolzenschussgerät an?", fragte die Richterin in der Urteilsbegründung. Wir möchten dem die Frage entgegensetzen: Wer filmt die Tötung einer Katze und stellt das Video auf TikTok? Wobei Tötung in diesem Fall bedeutet: 

  1. ein missglückter Bolzenschuss
  2. der Versuch des Erschlagens mit einer Schaufel und 
  3. der Versuch eines Kehlschnitts.

Unsere Antwort wäre: ganz sicher niemand, der „den Kater getötet hat, um ihn von den Qualen zu erlösen”, wie es die Richterin ausdrückt.

Jemand, der ein Tier verletzt am Straßenrand findet, bringt es in die nächste Tierklinik oder in die nächste Tierarztpraxis und versucht nicht, es umzubringen.

Dieses Urteil ist völlig unverständlich und ein Freibrief für künftige Tierquälereien. Man fragt sich zu Recht, was denn passieren muss, damit jemand für eine offensichtliche Tierquälerei angemessen bestraft wird.

§6 des Bundestierschutzgesetzes sagt klipp und klar: Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.

Ein "vernünftiger Grund" ist nicht automatisch gegeben, wenn ein Tier verletzt erscheint.

Wir hoffen nun, dass zumindest ein strenges Urteil nach dem Bundestierschutzgesetz erfolgt. Dies kann zumindest empfindliche Geldstrafen und eine Eintragung ins Verwaltungsstrafregister nach sich ziehen.

Hündin Veronica aus Bali

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