Neues Tierschutzgesetz zementiert Anbindehaltung für rinder

Ursprüngliches Verbot der Anbindehaltung wird zur Farce 

24.3.2017

Am kommenden Mittwoch wird die Novelle zum Tierschutzgesetz im Plenum des Nationalrats diskutiert. VIER PFOTEN warnt: Geht der Vorschlag durch, würde de facto die Anbindehaltung von Rindern zementiert. Die vielen Ausnahmen zum bestehenden Verbot der Anbindehaltung würden künftig nicht nur in der 1. Tierhaltungsverordnung, sondern auch im Tierschutzgesetz verankert. Landwirte könnten ihre Rinder damit ganz legal das ganze Jahr durch anbinden.
 
„Was ursprünglich unter Ausnahme fiel, wäre somit praktisch der Regelfall“, sagt Martina Pluda, Kampagnenleiterin von VIER PFOTEN. „Somit wird das Verbot zur Farce.“ Einen Anlass, das  Anbindeverbot nicht einzuhalten, geben laut Entwurf „zwingende rechtliche oder technische Gründe“, nämlich „das Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weideflächen oder Auslaufflächen“, „bauliche Gegebenheiten am Betrieb oder in einem bestehenden Ortsverband“ sowie „Sicherheitsaspekte für Menschen und Tiere, insbesondere beim Ein- und Austreiben der Tiere“ (§16 Abs.4). Somit kann davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der österreichischen Rinder auch in Zukunft angebunden sein wird. Denn ein guter Grund dafür findet sich denkbar leicht.
 
VIER PFOTEN fordert die ersatzlose Streichung dieser Ausnahmeregelung, sowohl im Tierschutzgesetz als auch in der 1. Tierhaltungsverordnung. Pluda: „Der Ansatz, der hier verfolgt wird, ist völlig verkehrt. Denn die Haltungssysteme sollten den Bedürfnissen der Tiere angepasst werden und nicht umgekehrt.“ Die schwammige Formulierung „zwingende rechtliche oder technische Gründe“ ist laut VIER PFOTEN schlicht ein Witz. „VIER PFOTEN verlangt ein generelles Verbot. Ausnahmebewilligungen mit entsprechenden Übergangsfristen sollte es nur in wirklichen Härtefällen geben. Und das muss vor Ort von den Behörden genau überprüft werden“, so Pluda.
 
Dennoch gibt es im neuen Gesetzesvorschlag auch Änderungen, die VIER PFOTEN ausdrücklich begrüßt, so etwa die Streichung der vorgeschlagenen Ausnahme zu §8a, der das Verbot des öffentlichen Feilbietens von Tieren durch Private nun auch online regelt. Nach der Diskussion im Gesundheitsausschuss wurde der Passus gestrichen, demzufolge jene Private, die ihre Tiere „nicht mehr behalten dürfen oder können“, vom Verbot ausgenommen worden wären.
 
„Wir sind sehr froh, dass hier der Entwurf noch abgeändert wurde“, sagt Pluda. „Es wäre für illegale Tierhändler künftig ein Leichtes gewesen, über diese Ausnahme weiter ihren kriminellen Aktivitäten nachzugehen. Sie hätten sich ja nur als Halter ausgeben müssen, die ihre Tiere nicht mehr behalten können.“  Für die Behörden wäre eine Überprüfung in der Praxis sehr schwierig gewesen. Auch für Kleinanzeigenplattformen hätte dies ein Problem dargestellt, denn in der Regel verwenden illegale Tierhändler stets falsche Identitäten, oft auch mehrere. 

Über VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
VIER PFOTEN ist die globale Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Missstände erkennt, Tiere in Not rettet und sie beschützt. Die 1988 von Heli Dungler und Freunden in Wien gegründete Organisation tritt für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Im Fokus ihrer nachhaltigen Kampagnen und Projekte stehen Streunerhunde und -katzen sowie Heim-, Nutz- und Wildtiere – wie Bären, Großkatzen und Orang-Utans – aus nicht artgemäßer Haltung sowie aus Katastrophen- und Konfliktzonen. Mit Büros in Australien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kosovo, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, den USA und Vietnam sowie Schutzzentren für notleidende Tiere in elf Ländern sorgt VIER PFOTEN für rasche Hilfe und langfristige Lösungen.

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