VIER PFOTEN: Fischotter-Verordnung in Kärnten ist klar tierschutzwidrig

Risiko, dass verwaiste Otterjunge qualvoll verhungern

23.2.2018

VIER PFOTEN warnt vor der geplanten Fischotter-Verordnung in Kärnten: Die Tötung der Otter widerspricht ganz klar dem Tierschutzgedanken. „Der Tierschutz ist in Österreich in der Verfassung verankert“, erklärt der Veterinärmediziner und VIER PFOTEN Experte Dr. Hans Frey. „Sowohl § 222 (Strafgesetz) als auch das Tierschutzgesetz aus dem Jahr 2005 sanktionieren bundesweit Tötungsdelikte, wenn diese ohne vernünftigen Grund und mit Absicht erfolgen. Als vernünftiger Grund werden z.B. Nahrungserwerb, seuchenhygienische und medizinische Vorgaben, also übergeordnete Gründe, betrachtet. Das angebliche Problem durch Fischotter ist mit Sicherheit kein übergeordneter Grund und somit verfassungswidrig.“

Höchst problematisch ist für VIER PFOTEN die Tatsache, dass Otterweibchen, die das ganze Jahr über Junge bekommen können, mit der Verordnung von Anfang November bis Ende Februar „entnommen“, also getötet werden können. „Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit werden also verwaiste Otterjunge, die das gesamte erste Lebensjahr bei der Mutter verbringen, dann qualvoll verhungern“, sagt Dr. Frey. Abgesehen davon ist es selbst für Veterinärmediziner schwer, ein Otterweibchen von einem -männchen zu unterscheiden. „Es werden also mit Sicherheit ganze Fischotterfamilien getötet werden“, so Dr. Frey.

Ein weiteres Tierschutzproblem sind die laut Verordnungsentwurf vorgesehenen Fallen. In der geplanten Verordnung steht explizit: „Für Fänge vom 1. November bis 28. Februar dürfen alle zulässigen Fangmittel und -methoden verwendet bzw. angewendet werden.“ Dr. Hans Frey dazu: „Das heißt nichts anderes, als dass auch so genannte Totschlagfallen zum Einsatz kommen – das ist aus Tierschutzsicht inakzeptabel!“

Von 1. März bis 31. Oktober wiederum sind nur Lebendfallen zulässig. Laut EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sind jedoch so genannte „nicht selektive“ Geräte illegal – also Fallen, die das Töten anderer Tierarten in Kauf nehmen. Es wird aber im Text der Verordnung lediglich angeführt, dass „andere Wildarten damit möglichst nicht gefangen werden können". Dr. Frey: „Wie das nun sichergestellt werden soll, dass tatsächlich keine anderen Tiere zu Schaden kommen, wird allerdings nicht näher erläutert.“

Der Otter reguliert das Ökosystem

Zur Darstellung der Fischereiverbände, dass der Grund für die Massenverluste an Fischbeständen in Österreich die Rückkehr des Fischotters ist, meint Dr. Frey: „Massenverluste an Wildtieren werden so gut wie nie durch deren Fressfeinde verursacht, sondern immer durch einschneidende Umweltfaktoren oder Krankheiten. Genau dies geschieht aktuell in unseren Flusssystemen. Studien am Institut für Fischkunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien haben eindeutig einen parasitischen Einzeller mit kompliziertem Entwicklungsverlauf als Ursache für Massenverluste an Bachforellen in Österreich nachweisen können. Durch die Erwärmung unserer Gewässer aufgrund der negativen Umwelteinflüsse wirkt sich dieser Parasit aber erst zerstörend für wärmeintolerante Arten wie Bachforellen aus: Ab einer Temperatur von 15°C kommt es dann tatsächlich zu Massenverlusten. Diese Temperaturen werden aber aktuell immer öfter erreicht: bei Niederwasser, fehlender Baumvegetation um Ufer, daher fehlender Beschattung und bei Hitzeperioden. Schuld wird dann dem Otter gegeben. Das Gegenteil ist aber der Fall: Der Otter ist der einzig wirksame Mechanismus gegen dieses Verhängnis, denn er reduziert die Zahl erkrankter und ausscheidender Fische.“

Diese wissenschaftlich nachgewiesene regulierende Wirkung der Fischotter im Ökosystem widerlegen somit die gängigen Behauptungen über den zerstörerischen Otter völlig. „Infizierte Bachforellen scheiden infektiöse Sporen aus, die weitere Fische infizieren. In diesem Zusammenhang sind Fischotter sehr wertvolle Helfer, die diese „Ausscheider“ eliminieren. Eindeutig nachgewiesen wurde dies in der Schweiz, wo es im Übrigen nur eine winzige Population an Fischottern gibt“, erklärt Dr. Frey.

VIER PFOTEN schließt sich daher den Forderungen von WWF und Naturschutzbund an und fordert die Kärntner Landesregierung ausdrücklich auf, von dieser Verordnung abzusehen.

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Dr. Hans Frey

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