Burgenland: Hund starb qualvoll nach Tritt in illegale Falle

VIER PFOTEN: Aufstellen von Conibear-Fallen ist klarer Akt vorsätzlicher Tierquälerei

19.2.2018

VIER PFOTEN dokumentiert den jüngsten Fall von Tierquälerei durch illegale Fallen, der nun auch beim Landeskriminalamt Burgenland angezeigt wurde. Spitzhundmischling „Volpino“ hat zwar gekämpft wie ein Löwe, starb aber letztendlich an den Folgen seines starken Schocks. Er war in Zurndorf/Kreuzäcker mit seinem Frauchen Giovanna Göschl Ende Jänner spazieren gewesen, als er angeleint direkt neben dem Weg in eine so genannte Conibear-Falle, laut österreichischer Gesetzgebung illegal, tappte. Die rechte Pfote blieb in der Falle gefangen. Nach der Erstversorgung durch eine lokale Tierärztin brachte Frau Göschl Volpino in die Tierklinik Parndorf.

„Die Blutung war sehr stark, Volpino bekam stundenlang Infusionen und Schmerzmittel“, berichtet Giovanna Göschl, die die ganze Zeit an der Seite ihres Hundes blieb. „In der Nacht schließlich brach sein Kreislauf zusammen. Ich habe gleich Anzeige bei der lokalen Polizeibehörde erstattet. Nur ca. eineinhalb Meter entfernt lag übrigens ein toter Iltis neben genau einer solchen Falle. Es war einfach schrecklich.“

Der Experte für kleine Wildtiere bei VIER PFOTEN, Dr. Hans Frey von der Eulen- und Greifvogelstation Haringsee (EGS), ist mehr als deutlich: „Das Aufstellen solcher Fallen ist ein klarer Akt vorsätzlicher Tierquälerei. Der Fallensteller nimmt in Kauf, dass sich Tiere darin verfangen und unter größten Schmerzen elendig zugrunde gehen. VIER PFOTEN erwartet eine klare Verurteilung des Täters nach § 5 Punkt 16 des Österreichischen Tierschutzgesetzes und § 222 des Strafgesetzes. Solche schwarzen Schafe dürfen in den Reihen der Jägerschaft nicht toleriert werden.“

Verboten sind laut österreichischer Gesetzgebung Fallen, die durch Tritt, Druck oder Berührung auslösen: Knüppel-/Scherenfallen, Marderschlagbäume, Fallen nach Conibear-Bauart. Dr. Frey: „Das Schlimme an diesen Fallen ist also, dass die Tiere sie mit jedem Körperteil auslösen können und daher nicht gleich tot sind, sondern langsam und qualvoll zugrunde gehen. Weder der Hund noch der Iltis wurden sofort tödlich getroffen. Der Iltis wurde im Bauchbereich gefangen, auch er erlitt sicher einen furchtbaren Tod.“

In dieser Gegend des Burgenlandes sind sehr viele Familien unterwegs, um spazieren zu gehen, Drachen steigen zu lassen etc. Solche Fallen sind laut VIER PFOTEN Experten Dr. Frey selbstverständlich auch für den Menschen extrem gefährlich, für Tiere ohnehin: „In diesem Gebiet leben auch geschützte, seltene aasfressende Greifvogelarten wie Kaiseradler, Seeadler und Rotmilan. Im Burgenland gibt es außerdem auch den laut Burgenländischer Wildstandverordnung ganzjährig geschonten und vom Aussterben bedrohten Steppeniltis, der durch diese Falle hochgradig gefährdet ist.“

VIER PFOTEN hofft, dass die Justiz hier klar durchgreift – wie es auch das Gesetz vorsieht. „Es muss auch im Interesse der Jäger selbst sein, dass die schwarzen Schafe verurteilt werden. Brutale, illegale Methoden haben im Jagdwesen nichts verloren“, so VIER PFOTEN Experte Dr. Hans Frey.

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Mag. Elisabeth Penz

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Über VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
VIER PFOTEN ist die globale Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Missstände erkennt, Tiere in Not rettet und sie beschützt. Die 1988 von Heli Dungler und Freunden in Wien gegründete Organisation tritt für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Im Fokus ihrer nachhaltigen Kampagnen und Projekte stehen Streunerhunde und -katzen sowie Heim-, Nutz- und Wildtiere – wie Bären, Großkatzen und Orang-Utans – aus nicht artgemäßer Haltung sowie aus Katastrophen- und Konfliktzonen. Mit Büros in Australien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kosovo, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, den USA und Vietnam sowie Schutzzentren für notleidende Tiere in elf Ländern sorgt VIER PFOTEN für rasche Hilfe und langfristige Lösungen.

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