Pressekonferenz „Tierschutz in die Verfassung – Jetzt!“
Eine der zentralen Forderungen der österreichischen Tierschutzbewegung
Am Freitag, den 12. September 2008 fand im Zuge der gemeinsamen Kampagne „Tierschutz in die Verfassung – Jetzt!“ im Café Landtmann in Wien eine Pressekonferenz statt. Neben VIER PFOTEN waren folgende Tierschutzorganisationen bei dieser gemeinsamen Pressekonferenz vertreten:
- Verband Österreichischer Tierschutzorganisationen, Mag. Alexander Willer: Tierheimförderungen
- Die Tier-WeGe, Niki Kulmer: Tiertransporte
- Verein Gegen Tierfabriken, Harald Balluch: Tierversuche
- Österreichischer Tierschutzverein, Marion Löcker: Jagd - Kunst - Schächten - Zoo - Singvogelfang
- Vier Pfoten, Tamara Risch: EU und Tierschutz
Grundlegende Gedanken über die Wichtigkeit von Tierschutz in die Verfassung
Tierschutzrecht vs. menschliche Grundrechte
Die Verfassung schützt Grundrechte wie z.B. die „Freiheit der Wissenschaft und Lehre“, die „Freiheit der Kunst“, die „Religionsfreiheit“, die „Erwerbsausübungsfreiheit“ und das „Eigentumsrecht“.
Das Tierschutzrecht (Tierschutzgesetz, Tierversuchsgesetz, Tiertransportgesetz) greift in diese Grundrechte ein. Z.B. stellt das Legebatterieverbot einen Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit und das Eigentumsrecht dar.
Juristische Legitimation der Grundrechtseingriffe fragwürdig
Dieser Eingriff in Grundrechte wird durch einen Wertewandel in der Gesellschaft bedingt: Tiere werden nunmehr als leidensfähige Lebewesen gesehen, deren Leben und Wohlbefinden Werte an sich darstellen. Legebatterien wurden nicht im Interesse von Menschen verboten, etwa weil Eier aus Legebatterien ungesund wären. Nein! Legebatterien wurden aus Rücksicht auf das Wohlbefinden der betroffenen Tiere verboten. Tatsächlich ist aber dieser Eingriff in Grundrechte aus Rücksicht auf die Interessen von Tieren verfassungsrechtlich gar nicht gedeckt! Es gibt keine Bestimmung auf Verfassungsebene mit der Einschränkungen von menschlichen Grundrechten wegen der Rücksicht auf die Interessen von Tieren gerechtfertigt werden könnten. Das Tierschutzrecht hängt in Österreich juristisch „in der Luft“ und es wäre fraglich ob es einer ernsthaften Überprüfung, ob es in allen Punkten verfassungskonform ist, standhalten würde.
Tierschutz im Verfassungsrang ist also notwendig zur Absicherung bestehender Tierschutzgesetze!
Tierschutz muss in der Verfassung verankert werden, um dem gesamten Tierschutzrecht endlich eine Basis zu geben und es juristisch zu legitimieren! Um den Wertewandel den unsere Gesellschaft in Hinblick auf Tiere in den letzten Jahrzehnten durchgemacht hat, endlich auch im Gesetz wiederzuspiegeln. Auf Tiere ist wegen ihrer selbst Rücksicht zu nehmen, eben weil sie leidensfähige Lebewesen und keine Sachen sind! Genau dem soll eine Staatszielbestimmung Tierschutz Ausdruck verleihen.
Laden sie sich die komplette Zusammenfassung der Pressekonferenz als PDF File herunter!
Dokumente:
--> 08_09_24_PK_tierschutz_i_d_verfassung
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