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Für die natürliche Heimat gibt es keinen Ersatz

Österreichweit gibt es über 70 Einrichtungen, in denen Wildtiere unter oft grausamen Bedingungen gehalten werden. Die angebliche erzieherische Funktion und die Arbeit im Sinne des Artenschutzes sind dabei nur all zu oft vorgeschobene Argumente, um billige Profitmacherei auf Kosten wehrloser Tiere zu rechtfertigen. Schwer verhaltensgestörte Tiere, die apathisch in einer Ecke hocken oder stereotyp auf viel zu kleinem Raum auf und ab laufen, sind traurige Realität und vermitteln ein erbarmungswürdiges Bild dessen, was vermeintlich als stolze Schöpfung präsentiert werden soll.

Aktuelle gesetzliche Situation

Auf EU-Ebene regelt die am 29. März 1999 veröffentlichte Richtlinie der Europäischen Union über die Haltung von Wildtieren in Zoos (RL 1999/22/EG). Ziel dieser Richtlinie ist die Festlegung von Mindeststandards für die Unterbringung und Pflege von Tieren in Zoos sowie ein Ausbau der Rolle von Zoos bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Bis spätestens 9. April 2002 mussten alle Mitgliedstaaten der EU die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen, um dieser Richtlinie nachzukommen, seit April 2003 müssen die davon betroffenen Betriebe über eine Genehmigung verfügen.

Die wichtigsten Eckpunkte der EU-Zoorichtlinie.

  • Beteiligung an Forschungsaktivitäten, die zur Erhaltung der Arten dienen oder an Projekten zur Bestandserneuerung oder Wiedereinbürgerung von Arten in ihrem natürlichen Lebensraum
  • Haltungsbedingungen, die den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art entsprechen
  • Artgerechte Gestaltung der Gehege bzw. gut durchdachte Programme, die dem jeweiligen aktuellen tiergartenbiologischen und veterinärmedizinischen Wissensstand entsprechen
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt durch Informationen über die zur Schau gestellten Arten
  • Führung eines Registers über die im Zoo gehaltenen Tiere

Neu:

Seit 1.1.2005 werden Zoos im Rahmen des Bundestierschutzgesetzes geregelt, wobei die Vorgaben der EU-Zoorichtlinie eingearbeitet wurden.

Die entsprechende Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Mindestanforderungen an Zoos (Zoo-Verordnung, BGBl. II Nr. 491/2004) können Sie unter hier einsehen.

Forderungen der VIER PFOTEN

Auch wenn die neue EU-Richtlinie ein wichtiger Schritt in Richtung Tierschutz ist, enthält diese Regelung nach wie vor eine Vielzahl vager Formulierungen. Dadurch wird es auch weiterhin reformunwilligen Zoobetreibern und laxen Behörden möglich sein, tierquälerische Geschäftemacherei zu ermöglichen.

Aufgabe von VIER PFOTEN ist es, hier durch eine effiziente Kontrolle für eine möglichst strenge Umsetzung im Sinne des Tierschutzes zu sorgen. Mittelfristig fordert VIER PFOTEN die Schließung aller privaten Tierparks, die nicht wissenschaftlich geleitet werden. Diese Einrichtungen können niemals den Bedürfnissen von Wildtieren gerecht werden.



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